Nicht unter eine „Ruhestörung“ fallen allgemeine Alltagsgeräusche wie Tier- oder Kindergeräusche oder Lärm, der durch Baden und Duschen ensteht. Lärmende Nachbarn sind ein Ärgernis. Für Mieter und Haus- bzw. Wohnungseigentümer bedeutet dieses, dass nicht nur im Haus selbst, sondern auch im Außenbereich Geräusche unterbleiben müssen, die über die Zimmerlautstärke hinausgehen.
Was zu bestimmten Zeiten erlaubt ist und was nicht, ist von den Gemeinden und Städten gesetzlich klar geregelt.
Ruhestörung gilt als eine der häufigsten Ursachen für Streit unter Nachbarn. Die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Ruhestörung. Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen regelt, wie, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten das Verursachen von Lärm verboten oder hinzunehmen.
Immer mal wieder gibt es Anlässe, die laut werden können – Partys, Geburtstage, Renovierungen. Oder wenn man einfach mal die Lieblingsmusik hören bzw. Anlage ausprobieren möchte.
Und prompt gibt es Ärger mit den Nachbarn. Im Mehrparteienhaus ist das ein noch.